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Start für elektronische Lohnsteuerkarte

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29.09.2011 - Die elektronische Lohnsteuerkarte startet. Steuerzahler können gespeicherte Steuer-Daten prüfen.


In den kommenden Wochen werden bundesweit rund 41 Millionen Arbeitnehmer von ihrer jeweiligen Finanzverwaltung per Post über die ab dem 1. Januar 2012 gültigen Steuer-Daten informiert.


Finanzminister Bullerjahn rät den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zu nutzen, ihre "Elektronischen LohnSteuerabzugsMerkmale" (ELStAM) sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls beim zuständigen Finanzamt korrigieren zu lassen.


Der Finanzminister empfiehlt, Anträge zur Änderung der persönlichen ELStAM über den Postweg einzureichen. Die entsprechenden Antragsformulare sind in den Finanzämtern erhältlich, können aber auch über das Internet: (www.ofd.sachsen-anhalt.de à Elektronische Lohnsteuerkarte à Anträge/Vordrucke Lohnsteuer) abgerufen werden.


Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat im kommenden Jahr endgültig ausgedient. In diesem Jahr war übergangsweise die Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 noch gültig. Ab dem nächsten Jahr, werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Der Vorteil: Künftig wird die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Finanzämtern und Meldebehörden durch das papierlose Verfahren erheblich vereinfacht.


Die Lohnsteuerdaten werden unter strikter Beachtung des Datenschutzes gespeichert und übermittelt. So ist eine Einsichtnahme des Arbeitnehmers nur mit der persönlichen Identifikationsnummer möglich. Außerdem ist nur der aktuelle Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM befugt. Arbeitnehmer können außerdem den Abruf für einzelne oder alle Arbeitgeber sperren. Darüber hinaus werden alle Abrufe protokolliert.


Die Vorteile der "elektronischen Lohnsteuerkarte" auf einen Blick:
- Die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt kann individuell, papierlos und sicher auf elektronischem Wege erfolgen; sie wird dadurch wesentlich beschleunigt.


- Bei Änderungen der persönlichen Lebensverhältnisse muss die Lohnsteuerkarte nicht mehr von der Gemeinde/Finanzamt geändert werden. Das erspart das Abholen und Zurückbringen der Lohnsteuerkarte durch den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber. So wird künftig beispielsweise der Kinderfreibetrag nach Geburt eines Kindes oder bei einer Heirat die Änderung der Lohnsteuerklassen (von I/I in IV/IV) automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.


Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte und Antworten zu häufig gestellten Fragen (sog. FAQ) gibt es im Internet unter www.elster.de.


Quelle / Weitere Informationen zum Thema:
http://www.sachsen-anhalt.de

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Artikel vom 29.09.2011 - Weitere Artikel im News - Archiv 09 / 2011


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