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Stand der Dioxin-Untersuchungen in Sachsen-Anhalt

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In Sachsen-Anhalt liegen zur Ermittlung von Dioxin-Werten erste Laborergebnisse zu Futtermittel- und Fleischuntersuchungen vor.


Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurden bisher sechs Rückstellproben an Futter bei dem Hersteller bzw. Weiterverarbeiter, der Agrarhandels GmbH in Zörbig, amtlich entnommen und untersucht. Zwei erste Befunde weisen einen Dioxingehalt unter dem gesetzlichen Höchstwert auf. Mit weiteren Ergebnissen ist Anfang kommender Woche zu rechnen.


Bisher wurden 30 landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen-Anhalt ermittelt, die dioxinhaltiges Futter erhalten haben bzw. in Verdacht stehen, solches Futter erhalten zu haben. Davon sind zehn Halter von Mastschweinen, 17 Halter von Broilern und drei Halter von Elterntieren, also Geflügel zur Erzeugung von Broilern oder Legehennen und Eiern, die industriell weiterverwertet werden. Alle Halter stehen unter amtlicher Beobachtung, sie dürfen keine Produkte in den Umlauf bringen.


Das Gesundheitsministerium erklärte, dass im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bislang vier Proben Schweinefleisch zur Untersuchung auf eine mögliche Dioxinbelastung im Labor eingetroffen. In einem Fall kann Entwarnung gegeben werden. Das Prüfergebnis besagt, dass der Höchstgehalt für Dioxine nicht überschritten wurde. Die anderen drei Prüfergebnisse sind für kommende Woche angekündigt.


Nach aktuellem Erkenntnisstand sind Eierproduzenten aus Sachsen-Anhalt, die direkt in den Handel liefern, nicht betroffen. Ebenso gibt es bislang keine Information, dass Dioxin belastete Lebensmittel aus anderen Bundesländern nach Sachsen-Anhalt geliefert wurden.


Sollten Prüfungen von Schweine- und Geflügelfleisch Dioxin-Belastungen oberhalb des Grenzwertes ergeben, gelangen die entsprechenden Fleischbestände nicht in die Verkaufsregale oder die Produkte werden aus den Regalen entfernt. Die Firmen selbst wären gefordert, Rückrufaktionen durchzuführen. Das Gesundheitsministerium ist darüber hinaus auf Grundlage des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches zu einer offensiven Öffentlichkeitsinformation autorisiert, die auch das Nennen von Firmennamen einschließt. Grundlage ist, dass eine Belastung der Produkte und damit eine Gefährdung der Bevölkerung festgestellt wurden.


Allgemeine Verbraucherinformationen gibt es auch auf der Startseite des Gesundheitsministeriums unter www.ms.sachsen-anhalt.de


Quelle / Weitere Informationen zum Thema:
http://www.sachsen-anhalt.de

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Artikel vom 08.01.2011 - Weitere Artikel im News - Archiv 01 / 2011


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