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Sachsen-Anhalt: Antibiotikum in Futtermittel gefunden

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In Sachsen-Anhalt ist bei Kontrollen mit einem verbotenen Antibiotikum verunreinigtes Tierfutter gefunden worden. Bei dem Antibiotikum handelt es sich um Chloramphenicol (CAP), dessen Anwendung bei Nutztieren EU-weit seit 1994 untersagt ist. Ein Risiko für Menschen kann auf Grund des geringen Gehaltes an Chloramphenicol in der Futtermittelvormischung als ausgeschlossen gelten.


Mit Datum vom 13.01.2011 wurde das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt darüber informiert, dass im Rahmen der amtlichen Überwachung in einem Mischfuttermittel für Rinder Schweine und Geflügel CAP in einer Höhe von 32µg (Mikrogramm) pro kg Vitaminmischung nachgewiesen wurde. Es handelte sich um eine planmäßig entnommene Probe zur Untersuchung auf Antibiotika bzw. nicht erlaubte Leistungsförderer.


Bei dem Mischfuttermittel handelt es sich um eine Mineralstoff- und Vitaminmischung, die von einem Futtermittelhersteller im Bördekreis hergestellt und der Fertigration der Nutztiere zugefügt wurde. Dabei wurden 22 kg der belasteten Vitaminmischung in 55 Tonnen Fertigfutter eingemischt.


CAP ist als Arzneimittel den Antibiotika zuzuordnen und ist aufgrund aufgetretener Resistenzen und des Rückstandverhaltens im Lebensmittel in der Anwendung und Verfütterung an Nutztiere verboten. Es wurde unverzüglich eine amtliche Kontrolle beim Futtermittelhersteller im Bördekreis eingeleitet, und noch am 14.01. 2011 ein Rückruf aller ausgelieferten Futtermittel durch das Unternehmen veranlasst. Ausgeliefert wurden die 55 Tonnen des Futtermittels an 23 Landwirte (22 Rinderhalter und ein Schweinehalter in den Landkreisen Salzwedel, Stendal, Wittenberg, Harz, Jerichower Land, Bördekreis und Saalekreis)) in Sachsen-Anhalt sowie an je ein Unternehmen in Brandenburg und Sachsen.


Die Rückverfolgung der Lieferwege des Futtermittels ergab, dass die für Futtermittel bestimmte Vitaminvormischung durch ein Unternehmen in Niedersachsen aus China bezogen wurde. Dieser Vorgang zeigt einmal mehr, dass der Vorschlag von Bundesverbraucherministerin Aigner, in der Futtermittelindustrie verwendete Grundstoffe vor ihrer Verwendung grundsätzlich auf Schadstoffe analysieren zu lassen, unverzüglich umgesetzt werden muss.


Alle betroffenen Unternehmen sind durch den Futtermittelhersteller über den Rückruf informiert, der auch behördlich überwacht wird. Das Unternehmen bemüht sich, den Rückruf des kontaminierten Futtermittels bis zum 19.01. 2011 abzuschließen. Derzeit werden zwei Rückstellproben des Unternehmens analysiert.


Zur lebensmittelrechtlichen Bewertung wird das MLU alle erforderlichen Daten dem für Verbraucherschutz zuständigem Sozialministerium übergeben.


Quelle / Weitere Informationen zum Thema:
http://www.sachsen-anhalt.de

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Artikel vom 18.01.2011 - Weitere Artikel im News - Archiv 01 / 2011


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