Pegelstand der Elbe geht langsam zurück

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Pegelstand der Elbe geht langsam zurück

Pegelstand der Elbe geht weiter zurück, Rothenseer können wieder in ihre Wohnungen. - Die Bewohner aus Rothensee und vom Werder können zurück in ihre Wohnungen. Das hat der Katastophenschutzstab beschlossen. Die Betroffenen sollten jedoch unbedingt die SWM kontaktieren, ob die Stromversorgung in dem jeweiligen Haushalt wieder gewährleistet werden kann. Die Rufnummern sind 0391/587-2050, -2072 und - 2079.

Die Einwohnerinnen und Einwohner aus Ostelbien können dagegen noch nicht zurück, da der Druck auf die Deiche wegen des Hochwassers noch immer sehr groß ist. Alle Deiche im Stadtgebiet werden weiterhin rund um die Uhr bewacht. Das Betreten ist streng verboten. Bei Verstößen werden sofort bis zu 400 Euro fällig. Das Ordnungsamt kontrolliert.

Unterdessen geht der Pegelstand der Elbe in Magdeburg weiter zurück. Er lag um 9.00 Uhr am Pegel Strombrücke bei 6,84 Meter und damit noch immer über dem Wert des Jahres 2002. Die Einsatzkräfte der Deichverteidigung und Gefahrenabwehr in der Landeshauptstadt bekämpfen im Stadtgebiet weiterhin an vielen Stellen das extreme Hochwasser. So wurden in den vergangenen zwölf Stunden erneut einige Sickerstellen an den Deichen bei Pechau und Randau gesichert. Derzeit sind im gesamten Stadtgebiet noch rund 3.600 Einsatzkräfte vor Ort.

Wegen der sinkenden Pegelstände des Elbehochwassers tritt in den Hafenbecken des Rothenseer Industriehafens kein Wasser mehr über. Dagegen müssen weiter nördlich am Rothenseer Hansehafen die Uferkanten noch einige Zeit gesichert werden.

Am Vormittag wird das Schleinufer wieder geöffnet, da die Sperrungen nicht mehr notwendig sind.

Die Stadt hat ein Spendenkonto unter folgender Bankverbindung eingerichtet:
Konto-Nr.: 641017855
BLZ: 81053272
Institut: Stadtsparkasse Magdeburg
Verwendungszweck: Hochwasserhilfe 2013

Für den steuerlichen Spendenabzug genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) eines Kreditinstituts. Eine Zuwendungsbestätigung ist nicht erforderlich.

Nachricht vom 11.06.2013


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