Osterfeuer 2013 in Magdeburg sollten verschoben werden

Bei FaceBook teilen
Twittern
Osterfeuer 2013 in Magdeburg sollten verschoben werden

"Osterfeuer sollten wegen des feuchten Spätwinters besser verschoben werden !", so Ordnungsbeigeordneter Holger Platz zum Thema Osterfeuer.

Während der Osterfeiertage ist es auch in Magdeburg eine beliebte Tradition, gemeinsam am Brauchtumsfeuer zu verweilen. Aufgrund des lang anhaltenden, niederschlagsreichen Winters dürfte in diesem Jahr jedoch kaum geeignetes Brennmaterial vorhanden sein. Der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz, bittet deshalb darum, im Zweifel lieber auf Osterfeuer zu verzichten. Das Ordnungsamt wird an den Feiertagen verstärkt kontrollieren.

"Zwar darf aus rechtlicher Sicht jeder Grundstücksbesitzer auf seinem Grund und Boden ein Feuer anzünden, Voraussetzung ist jedoch, dass dabei nur trockenes und unbehandeltes Holz verbrannt wird", so Holger Platz. "Dies schließt die Verbrennung von Abfällen, insbesondere von sogenanntem Grünschnitt, aus. Dieses Verbot gilt auch über die Ostertage. Außerdem haben wir in diesem Jahr durch den langen schneereichen Winter und das frühe Osterfest die besondere Situation, dass das im Freien gelagerte Brennmaterial zu den Feiertagen nicht ausreichend abgetrocknet sein dürfte, um ohne massive Rauchentwicklung zu verbrennen", schätzt Holger Platz die aktuelle Lage ein. "Ich bitte deshalb alle - egal ob privat oder öffentlich - kritisch zu prüfen, ob das Brauchtumsfeuer tatsächlich an den Ostertagen gezündet werden sollte."

Die ersten Veranstalter haben bereits abgesagt. "Vielleicht kann ein geplantes Osterfeuer später als Frühlings- oder Walpurgisfeuer nachgeholt werden. Die Stadt wird Anträge auf Terminverschiebung für bereits genehmigte öffentliche Feuer unbürokratisch bearbeiten", verspricht Magdeburgs Ordnungsbeigeordneter.

Ein zu Ostern durch Rauch vernebeltes Magdeburg bleibt dadurch hoffentlich erspart.

Das Ordnungsamt wird an den Feiertagen auf jeden Fall wieder verstärkt kontrollieren. Wer feuchtes oder ungeeignetes Brennmaterial verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeldern rechnen.

Nachricht vom 28.03.2013


Ähnliche Nachrichten zum Thema:

OK
Schliessen

Info

Close