Elektronisches Gerichtspostfach - Magdeburg

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Elektronisches Gerichtspostfach - Magdeburg

Neu in der Landeshauptstadt Magdeburg: Elektronisches Gerichtspostfach
Die Landeshauptstadt Magdeburg nimmt als erste Kommune in Sachsen-Anhalt am elektronischen Rechtsverkehr mit dem Verwaltungsgericht Magdeburg - einem Projekt des Justizministeriums Sachsen-Anhalt - teil. Klagen, Anträge und Schriftsätze an das Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht in Magdeburg können von den Teilnehmern am elektronischen Rechtsverkehr unabhängig von den Geschäftszeiten der Gerichte form- und fristgemäß übermittelt werden.


Seit April dieses Jahres erhält die Stadt ihre elektronische Post direkt über ihr bei den Gerichten eingerichtetes elektronisches Gerichtspostfach. Damit kann sie nicht nur elektronische Gerichtspost empfangen, sondern auch eigene Post, z.B. Klagen, Akten der Fachämter und andere Schriftsätze, auf elektronischem Wege über die Gerichte an die angeschlossenen Teilnehmer versenden. Verantwortlich für die Bearbeitung der Gerichtspost sind die mit der Prozessführung betrauten Juristinnen/Juristen im Rechtsamt.

Dies wurde möglich, nachdem das Rechtsamt der Stadt im vergangenen Jahr die elektronische Aktenführung eingeführt hatte. Durch die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr können nunmehr alle Verfahrensteilnehmer die elektronisch aufbereitete Akte einschließlich der beigezogenen Verwaltungsvorgänge vom eigenen Computer via Internet einsehen.

Die Teilnahme am kostenlosen elektronischen Rechtsverkehr ist für alle Bürger, Behörden und die zur Prozessvertretung Bevollmächtigten, wie z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater, möglich und setzt eine qualifizierte elektronische Signatur voraus. Entsprechende Signaturkarten mit Lizenzen sowie Lese- und Verschlüsselungsgeräte gewährleisten den Datenschutz und die Sicherheit im Internet.

Die Beteiligung der Stadt an dem Projekt des Justizministeriums erfolgte im Vorgriff auf die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Bundes- und Landesjustizbehörden nach dem Justizkommunikationsgesetz.


Neben der Zeit- und Kostenersparnis durch die Nutzung des elektronischen Gerichtspostfaches möchte die Landeshauptstadt Magdeburg auch eine höhere Transparenz ihrer Verwaltungsentscheidungen für die davon betroffenen Bürger erreichen.


Hintergrund
Das "Elektronische Gerichtspostfach" ist eine virtuelle Eingangseinrichtung, über die von Bürgern, Rechtsanwälten, Behörden, Gesellschaften usw. elektronische Dokumente (z. B. Klageschrift, Schriftsatz) an das Gericht gerichtet werden können.

Die Einrichtung des elektronischen Gerichtspostfachs ist rechtliche Voraussetzung dafür, dass prozessuale Erklärungen wirksam in elektronischer Form dem Gericht gegenüber abgegeben werden können. Zwischenzeitlich können eine ganze Reihe von Bundesgerichten und Gerichten der Bundesländer über elektronische Gerichtspostfächer erreicht werden. Hierzu gehören das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof.

Personen, die mit einem Gericht, das über ein elektronisches Gerichtspostfach verfügt, müssen über eine Signaturkarte (Smartcard) eines hierfür lizenzierten Unternehmens nebst Kartenlesegerät verfügen, mit deren Hilfe sie die einzureichenden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen können.

Nachricht vom 07.05.2010


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