Elektronische Fußfessel für Gewalt- & Sexualstraftäter
Elektronische Fußfessel für Gewalt- & Sexualstraftäter

05.10.2011 - Die Landesregierung schafft die Voraussetzungen für die Anwendung der "Elektronischen Fußfessel" in Sachsen-Anhalt. Von einer rund um die Uhr besetzten Zentralstelle in Hessen aus sollen gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter, die von einem Gericht zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet wurden, bundesweit überwacht werden. Das Kabinett hat beschlossen, einem Staatsvertrag über die Einrichtung dieser Überwachungsstelle beizutreten. "Die Fußfessel verbessert den Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Straftätern", sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb.
Die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) ist im Strafgesetzbuch als neue mögliche Maßnahme im Rahmen der Führungsaufsicht geregelt: Straftäter, die wegen eines schwerwiegenden Delikts verurteilt wurden und von denen weiterhin eine besondere Gefahr ausgeht, können vom Gericht dazu verpflichtet werden, eine "Elektronische Fußfessel" zu tragen. Damit kann ihr Aufenthalt mittels GPS festgestellt werden.
Kolb sprach von einem wichtigen, neuen Baustein. Die rechtlichen und technischen Möglichkeiten der Überwachung seien zwar beschränkt und die Fußfessel stelle keinen Ersatz für eine geschlossene Unterbringung dar. Sie ergänze aber andere, zur Rückfallvermeidung getroffene Maßnahmen und könne zur Resozialisierung beitragen. "Wenn der Träger weiß, dass sich im Nachhinein feststellen lässt, wann er wo war, geht davon eine erhebliche Abschreckungswirkung aus", so Kolb.
In Hessen würden künftig die Positionsdaten, die die Fußfesseln senden, ausgewertet, erläuterte die Ministerin. Zeigten sie, dass die Träger in einem Bereich unterwegs sind, den sie nicht verlassen oder betreten dürfen, werde die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) informiert. Diese bewerte die Daten und schalte die zuständigen Landesbehörden ein. Die länderübergreifende Kooperation bei der Datenauswertung gewährleiste bundeseinheitliche Kriterien bei der Anwendung der Aufenthaltsüberwachung und spare Kosten, sagte Kolb.
Nachdem die Landesregierung den Beitritt zum Staatsvertrag und einer damit verbundenen Verwaltungsvereinbarung beschlossen hat, werden die Unterlagen jetzt durch die Staatskanzlei dem Landtag zur Stellungnahme vorgelegt. Hat das Parlament keine Einwände, soll die Unterzeichnung der Verträge noch im Oktober erfolgen. Danach würde dem Landtag ein entsprechendes Zustimmungsgesetz vorgelegt. Im Entwurf für den kommenden Doppelhaushalt sind für die Elektronische Aufenthaltsüberwachung für 2012 knapp 190.000 Euro und für 2013 insgesamt 326.000 Euro eingeplant.
Quelle / Weitere Informationen zum Thema:
http://www.sachsen-anhalt.de
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Artikel vom 05.10.2011 - Weitere Artikel im News - Archiv 10 / 2011
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