Eisenbahnüberführung der Ernst-Reuter-Allee
Eisenbahnüberführung der Ernst-Reuter-Allee

Öffentlichkeit wird zur Eisenbahnüberführung regelmäßig und umfassend informiert.
Partner unterzeichnen gemeinsame Vereinbarung.
Magdeburgs Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Dr. Dieter Scheidemann, hat heute gemeinsam mit der Bahn AG und der IG Innenstadt eine "Vereinbarung zum Projekt Neubau der Eisenbahnüberführung über die Ernst-Reuter-Allee" unterzeichnet. Darin verpflichten sich die Beteiligten, die Öffentlichkeit "regelmäßig und umfassend" über das Bauvorhaben zu informieren.
Für die Bahn AG war heute der Konzernbevollmächtigte für Sachsen-Anhalt, Jobst Paul, zugegen, für die IG Innenstadt unterzeichnete Sandra Oertel als Vertreterin des Vorstandes die Vereinbarung.
"Der Bau einer Eisenbahnüberführung in der Ernst-Reuter-Allee ist für die Magdeburger von besonderem Interesse. Das zeigen die anhaltenden, und zum Teil durchaus kontroversen Diskussionen", so Magdeburgs Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Dr. Dieter Scheidemann. "Wir werden deshalb nicht nur regelmäßig über den Baufortschritt informieren, sondern insbesondere die damit einhergehenden Straßensperrungen und Verkehrseinschränkungen frühzeitig und ausführlich bekannt machen."
Auch die Deutsche Bahn AG begrüßte ausdrücklich die Unterzeichnung der Kommunikationsvereinbarung. "Die Kommunikationsvereinbarung ist der Startschuss für regelmäßige Pressegespräche und andere Kommunikationsmaßnahmen, für die wir uns gemeinsam mit der Stadt Magdeburg und allen beteiligten Partnern einsetzen", so Jobst Paul.
Insbesondere verpflichtet sich die Stadt in der heute unterzeichneten Vereinbarung, die IG Innenstadt bei der Information von Kunden und Händlern zur Erreichbarkeit der Innenstadt während der Bauphase zu unterstützen. "Unsere Innenstadt genießt vor allem auch im Umland eine hohe Anziehungskraft", erklärt dazu der Baubeigeordnete.
"Gemeinsam mit der IG Innenstadt werden wir Lösungen erarbeiten, damit die Geschäfte und Einrichtungen im Stadtzentrum auch während der Sperrung der Ernst-Reuter-Allee problemlos zu erreichen sind." Dazu erwägt die Stadt auch die Schaffung temporärer Einstellplätze sowie ein geändertes Parkgebührenkonzept für die Innenstadt.
"Die Unterzeichnung der Vereinbarung ist für die Innenstadthändler, vertreten durch die IG Innenstadt e.V., ein wichtiges Zeichen. Dokumentiert sie doch die Bereitschaft und das Bemühen von Landeshauptstadt und Bahn AG die Händler in ihrem Bestreben zu unterstützen, die Beeinträchtigungen während der doch recht langen Bauzeit vorherzusehen und frühzeitig darauf reagieren zu können", sagte Sandra Oertel als Repräsentantin des IG Innenstadt-Vorstandes während der Unterzeichnung.
Ab 8. Nov. 2010 haben alle interessierten Magdeburgerinnen und Magdeburger Gelegenheit, die Planungsunterlagen einzusehen und ggf. ihre Einwände geltend zu machen. Dann beginnt die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Genehmigungsverfahren mit streng vorgegebenen Verfahrensregeln. Sein Ziel ist die öffentlich-rechtliche Zulassung des beantragten Vorhabens im Hinblick auf sämtliche das Vorhaben berührende öffentliche und private Belange. Neben einer Planfeststellung sind weitere behördliche Entscheidungen - insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen - grundsätzlich nicht erforderlich. Der Planfeststellung kommt damit eine sogenannte Konzentrationswirkung zu. Um diese Wirkung erzielen zu können, ist eine umfassende Abwägung aller Belange, einschließlich der privaten und öffentlichen Rechte und Interessen, erforderlich.
Im Verfahren reicht der Vorhabenträger - hier das Tiefbauamt - mit dem Antrag auf Planfeststellung die Planunterlagen ein. Diese Unterlagen werden den an der Entscheidung beteiligten Behörden, den Trägern öffentlicher Belange und den anerkannten Naturschutzverbänden zur Stellungnahme übersandt. Parallel dazu werden die Unterlagen bei der Planfeststellungsbehörde einen Monat zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Zu den ausgelegten Planunterlagen haben die vom Vorhaben Betroffenen die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen bzw. Einwendungen vorzubringen. Die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen werden anschließend in einem nicht öffentlichen Erörterungstermin erörtert. Aufgabe dieses Erörterungstermins ist es, zu klären, welche Bedeutung den individuellen Rechten und Interessen zukommt und ob es Möglichkeiten gibt, begründet erscheinenden Einwendungen durch Anpassung des Vorhabens oder durch Einplanung von Schutzvorkehrungen Rechnung zu tragen.
Die Planunterlagen zur Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee werden vom 8. November bis zum 8. Dezember 2010 im Baudezernat öffentlich ausgelegt. Die Frist zur Stellungnahme wird voraussichtlich bis Mitte Januar 2011 gewährt werden. Danach müssen die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen durch die Planfeststellungsbehörde abgewogen werden.
Quelle / Weitere Informationen zum Thema:
http://magdeburg.de
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Artikel vom 27.10.2010 - Weitere Artikel im News - Archiv 10 / 2010
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