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Betrunkener Fahrer beschädigt auf Flucht 4 Polizeifahrzeuge

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05.09.2011 - Alkoholisierter PKW-Fahrer nach Verfolgungsfahrt auf BAB 2 gestellt - Vier Dienstfahrzeuge beschädigt.


Die Polizei konnte in der zurückliegenden Nacht vom 04.09. nach einer Verfolgungsfahrt vom Salzlandkreis über die Autobahnen 14 und 2 einen 49-jährigen VW-Fahrer stellen, der sich zuvor einer Verkehrskontrolle entziehen wollte.


Der Mann war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, dafür aber mir 2,39 Promille erheblich alkoholisiert. Auch seiner Flucht beschädigte er insgesamt vier Einsatzfahrzeuge der Polizei und verursachte dabei Sachschäden in Höhe von mehreren tausend Euro.


Der Mann war Beamten auf der Landstraße 73 kurz nach 22 Uhr in der Nähe von Hohenerxleben aufgefallen und sollte deshalb kontrolliert werden. Er missachtete jedoch die ersten Halteaufforderungen und flüchtete mit seinem VW auf die BAB 14, wo er zunächst ein Zivilfahrzeug der Polizei rammte. An der Auffahrt zur BAB 2 umfuhr er eine dortige Sperre, wobei ein weiterer Funkwagen beschädigt wurde. Auf der BAB 2 setzte er seine Flucht in Richtung Berlin fort und ignorierte weiter die Halteaufforderungen der Polizei.


Erst in Höhe der Abfahrt Lostau gelang es mit Hilfe dreier Einsatzfahrzeuge den VW auf der linken Fahrspur zu halten und dabei die Geschwindigkeit zu verringern. Dabei kollidierte der VW mit dem ausbremsenden Funkwagen, drehte sich über alle drei Fahrspuren und versuchte anschließend entgegengesetzt der Fahrrichtung seine Flucht fortzusetzen, wobei letztendlich ein vierter Funkwagen beschädigt wurde.


Neben dem 49-jährigen Fahrer, einem Berliner, befand sich noch eine 57-jährige Frau aus dem Salzlandkreis im Fahrzeug. Gegen den 49-Jährigen wird jetzt wegen Straßenverkehrsgefährdung, Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie Fahren ohne Führerschein ermittelt. Er wurde nach Durchführung der strafprozessualen Maßnahmen wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen. (kü.)


Quelle: Polizeirevier Magdeburg


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Artikel vom 05.09.2011 - Weitere Artikel im News - Archiv 09 / 2011


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